Audi muss rund 124 000 Euro zahlen: Aufsehen erregendes Urteil im Dieselskandal
Schadenersatz höher als der Kaufpreis

14.09.2021 | Stand 14.09.2021, 8:09 Uhr
Porsche Cayenne −Foto: Porsche

Der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Gerrit W. Hartung hat für einen geschädigten Verbraucher in einem Dieselverfahren gegen Audi Schadenersatz über dem Kaufpreis erstritten. Zudem hat das Gericht die Gesamtlaufleistung auf 400 000 Kilometer festgelegt.

Im Dieselabgasskandal hat das Landgericht Bonn (Az.: 1 O 359/20) nach Auskunft des Anwaltes des Klägers die Audi AG verurteilt, an den Kläger 123 788,46 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozent über dem Basiszinssatz seit dem 17. Dezember 2020 gegen Übergabe und Übereignung eines Porsche Cayenne S Diesel mit dem Dieselmotor EA898 und der Abgasnorm Euro 5 zu zahlen. Zudem wurde die Beklagte verurteilt, an den Kläger weitere 2735,45 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozent über dem Basiszinssatz seit dem 17. Dezember 2020 zu zahlen.

Der geschädigte Verbraucher hatte den Porsche Cayenne S mit 4,2 Litern Hubraum und acht Zylindern am 26. März 2014 zu einem Kaufpreis von 107 884,48 Euro erworben. Zugleich schloss der Kläger mit der Kreissparkasse Köln einen Darlehensvertrag zum Zwecke der Finanzierung des Kaufpreises mit einer Laufzeit von 15 Monaten, einer vierteljährlich zu zahlenden Darlehensrate von 6710 Euro zuzüglich einer einmaligen Schlussrate in Höhe von 6650 Euro. Seither zahlte der Kläger sämtliche Darlehensraten. Die Gesamtverbindlichkeit beträgt 114 010 Euro. Zudem hat der Kläger ca. 62 500 Euro in Umbaumaßnahmen investiert. Bei Erhebung der Klage am 18. November 2020 wies das streitgegenständliche Fahrzeug einen Kilometerstand von 189 430 Kilometern auf.

Gerrit W. Hartung gilt als "Dieselanwalt" der ersten Stunde: "Das Urteil ist insofern eine Sensation und möglicherweise ein Game-Changer im gesamten Dieselabgasskandal der Audi AG, weil das Landgericht Bonn eine Gesamtlaufleistung des streitgegenständlichen Fahrzeugs von 400 000 Kilometern definiert hat. Üblicherweise gehen die Gerichte von 300 000 Kilometern Gesamtlaufleistung zur Berechnung der Nutzungsentschädigung aus. Und in diesem Falle hat das Gericht die Umbaumaßnahmen auch noch aus der Berechnung herausgenommen, woraus der extrem hohe Schadenersatz von 126 523,91 Euro entstanden ist. Die Urteilssumme ist somit höher als der Kaufpreis wegen der Umbaukosten", sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt. Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. (ty)