Ein Streich der Technik?
Klinikum Ingolstadt: Münchner fährt wegen Fehler auf Homepage 200 Kilometer umsonst

Der Mann hat Konsequenzen angekündigt

05.01.2022 | Stand 23.09.2023, 15:32 Uhr

Im Klinikum gilt ein Besuchsverbot. Durch einen technischen Fehler wurde dies auf der Website des Hauses an zentraler Stelle nicht angezeigt. Ein Münchner fuhr deshalb 200 Kilometer umsonst. Das Klinikum hat sich entschuldigt. Foto: Klinikum Ingolstadt

Von Ruth Stückle

Das hatte sich Jörg Grünewald sicher anders vorgestellt: Als er am Neujahrstag seine 87-jährige Mutter, die an Silvester ins Ingolstädter Klinikum musste, besuchen wollte, stand er nach 100 Kilometer Autofahrt vor verschlossenen Türen. Dabei hatte der im Süden Münchens lebende Mann auf der Website des Krankenhauses noch gelesen, dass für Besucher die 2G-plus-Regelung gelte. Nur war dieser Hinweis veraltet.

Denn seit 29. Dezember gibt es wegen der hoch ansteckenden Omikron-Variante des Coronavirus ein Besuchsverbot. Ausnahmen gelten nur für die Geburtshilfe, für Kinder sowie in der Palliativmedizin (DK berichtete). Dass dies auf der Website nicht ersichtlich war, ist auf einen technischen Fehler zurückzuführen, der mittlerweile behoben ist.

Am 27. Dezember hatte die Pressestelle des Klinikums den Hinweis auf das Besuchsverbot nicht nur über die lokalen Medien bekannt gemacht, auch in den sozialen Netzwerken sowie – eigentlich – auf der Homepage sollte die Änderung publiziert werden. Doch selbst am Dienstag, drei Tage, nachdem Jörg Grünewald hin und zurück 200 Kilometer mit dem Auto umsonst gefahren ist, wurde auf der Website unter dem Link „Ihr Besuch“ sowie bei den allgemeinen Corona-Regeln noch auf die eingeschränkte Besuchsregelung und die 2G-plus-Regel hingewiesen, wie ein Selbstversuch ergab. Nur, wer auf der Startseite mit dem Cursor nach unten gescrollt ist, hat von dem Besuchsverbot erfahren. Dabei hatte der gebürtige Ingolstädter mit einer Mail an Klinikums-Geschäftsführer Andreas Tiete noch am Neujahrstag Alarm geschlagen und dabei massive Kritik an der Kommunikationsabteilung des Krankenhauses geübt.

Grünewald spricht von „Falschinformationen auf der Klinikums-Webseite“ und wertet dies als „Organisationsversagen beim Klinikum“. Er verweist auf seinen Studienabschluss als Manager von Altenheimen und Krankenhäusern und fährt weitere Geschütze gegen die PR-Abteilung des Klinikums auf, etwa einen Formfehler im Impressum. Gegen den Leiter der Pressestelle, Hartmut Kistenfeger, kündigt er Dienstaufsichtsbeschwerde an.

In der PR-Abteilung war man am Montag bei der DK-Anfrage sichtlich überrascht. Denn auf der Website des internen Computers im Klinikum war der Hinweis auf das Besuchsverbot an zentraler Stelle ersichtlich, während von einem externen Computer aus betrachtet zur gleichen Zeit noch auf die 2G-plus-Regel verwiesen wurde.

Aus seinem Urlaub meldete sich am Dienstag Pressesprecher Hartmut Kistenfeger beim DK. Man habe auf der Website einen Serverwechsel gehabt, möglicherweise liege der Fehler daran, mutmaßt er. Worauf genau die Panne zurückzuführen ist, müsse noch geklärt werden. Nach dem Anruf unserer Redaktion wurde der Fehler auf der Website umgehend behoben.

„Den Ärger des Angehörigen „kann ich verstehen“, sagte Kistenfeger. Das Klinikum habe sich mittlerweile bei dem Münchner entschuldigt. Weitere Beschwerden über in die Irre geführte Besucher gebe es nicht.

DK