5000 Euro, wenn die Maske fehlt

Ladenbesitzer sind ab Montag gefordert, ihr Peronal auf die neue Verordnung einzunorden

24.04.2020 | Stand 24.04.2020, 14:07 Uhr
Maske −Foto: SCHMATLOCH

Ladenbesitzer sind ab Montag gefordert, ihr Peronal auf die neue Verordnung einzunorden

(ty) Die Ladenbesitzer sind gefordert, wenn sie ab Montag ihr Geschäft wieder öffnen dürfen. Denn während Kunden, die sich nicht an das Mundschutz-Gebot halten, das ab Montag gilt, in Bayern mit 150 Euro zur Kasse gebeten werden, müssen Geschäftsinhaber 5000 Euro abdrücken, wenn sie nicht dafür sorgen, dass ihr Personal Mundschutzmasken trägt. Das sieht der aktualisierte bayerischen Bußgeldkatalog vor. In Bayern gilt Mungschutzpflicht ab Montag im Öffentlichen Personennahverkehr und in Geschäften.